Moin,
[...]
>Den rechtlichen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist mir leider nicht bekannt.
Gewährleistung (Sachmängelhaftung) 'bekommt' man nur dann, wenn nachgewiesen ist, dass der Mangel, der beseitigt werden soll, beim Gefahrenübergang (in der Regel die Übernahme des gekauften Wagens) vorhanden war. Ist er es nicht, dann gibt es keine Gewährleistung, wenn der Mangel nicht verschwiegen wurde.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im ersten halben Jahr nach (vereinfacht) Kauf auftretende Mängel grundsätzlich beim Kauf vorhanden waren, weswegen der Verkäufer das Gegenteil beweisen muss. Das ist de facto eine Garantie.
Nach dem halben Jahr muss jedoch der Käufer beweisen (Beweislastumkehr), dass der Mangel beim Kauf vorhanden war. Das kann bei einem Auto naturgemäß schwierig und wg. Gutachten, Prozeß etc. teuer sein.
Verzichtet der Hersteller auf die Beweislastumkehr (schriftlich!), dann hat man ein Problem weniger. Allerdings könnte er als Hersteller und mit einer grossen Rechtsabteilung im Rücken zumindest theoretisch schon mal den Beweis vorlegen, dass der Mangel eben nicht vorhanden war.
Vereinfacht kann man sagen, dass zumindest nach dem halben Jahr der Käufer schlechter da steht als bei der (Voll-)Garantie vor ein paar Jahren.
BTW, die Sachmängelhaftung läuft immer 2 Jahre. Bei gebrauchten Dingen kann die Zeitspanne (vertraglich) auf ein Jahr verkürzt werden. Und sie gilt auch bei Verkäufen 'privat an privat', wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde!
>Auf jeden Fall habe ich meinen Nebelscheinwerfer noch auf Gewährleistung (defekte Dichtung) ersetzt bekommen,das Fahrzeug ist jetzt 1 Jahr und 10 Monate alt.
Dann scheint sich VW an das eigene 'Versprechen' zu halten; war aber auch nur Kleinkram
zaydo